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§ 35a EStG,steuerfreier Zuschuss

Der Mandant hat das Bad renoviert. Hierfür sind Lohnkosten von EUR 9.000 angefallen. Die Maßnahme wurde gefördert in Höhe von EUR 2.000 aufgrund der Behinderung des Ehemanns. Das Finanzamt versagt den Ansatz von Handwerkerleistungen in voller Höhe. Wir sind der Meinung, dass zumindest der Anteil der Ehefrau als Handwerkerleistung in der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist?
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