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Alarmanlage,Haushalt,Dienstleistung

Unser Mandant hat sein Einfamilienhaus mit einer Alarmanlage ausgestattet. Die Anlage ist an eine Wach- und Schließgesellschaft angeschlossen, die im Notfall sofort vor Ort kommt. Die Gesellschaft verlangt monatliche Fixkosten für die Alarmaufschaltung und weitere Kosten pro Einsatz. Kann für die monatlichen Fixgebühren die Steuerermäßigung in Höhe von 20 % beansprucht werden?
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