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Austritt,unterjährig,Kirchensteuer Zwölfteln

Mein Mandant ist im März 2022 aus der katholischen Kirche ausgetreten. Bei zwei GmbHs an denen er zu 50 % beteiligt ist erhält er mit Beschluß vom 15.05.2022 eine Ausschüttung von jeweils 1.000.000,--€. Zufluß ebenfalls im Mai 2022. Auf beide Ausschüttungen wurde Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten aber keine Kirchensteuer, weil zu diesem Zeitpunkt keine Kirchensteuerpflicht bestand. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden auf diese Ausschüttung 3/12 Kirchensteuer berechnet. Ist dies korrekt? Kann man dagegen erfolgreich Einspruch einlegen?
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