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Aufteilung der Kirchensteuer,Halbteilungsgrunsatz

Sehr geehrte Damen und Herren, das Ehepaar M lebt in einer konfessionsverschiedenen Ehe. Ehemann: Katholisch in Baden Württenberg Ehefrau: Evangelisch in Bayern Die Ehefrau verdient ca. 10% des Gesamteinkommens. Der Ehemann 90%. Die ESt-Bescheide für die Jahre 2018 und 2019 wurden im Jahr 2021 bestandskräftig. Beide Jahre haben eine Erstattung für die Steuerpflichtigen ergeben. Im Jahr 2021 möchte die Ehefrau eine getrennte Veranlagung. Die katholische Kirche hat im Jahr 2021 eine Nachzahlung gefordert. Die evangelische Kirche hat im Jahr 2021 eine Erstattung ergeben. Bei der Berechnung der Einzelveranlagung der Ehefrau, wurde der Erstattungsüberhang der evangelischen Kirche der Ehefrau hinzugerechnet. Dadurch hat sich das zu versteuernde Einkommen stark erhöht und lag am Ende über Ihrem eigentlichen Bruttolohn. Im Gegensatz hat sich das zu versteuernde Einkommen des Ehemanns um einen ähnlichen Betrag verringert, da bei ihm nur die Nachzahlung der katholischen Kirchen berücksichtigt wurde. Wie ist die Kirchensteuererstattung bzw. Nachzahlung der unterschiedlichen Kirchen (ev, rk) aus der Zusammenveranlagung der Vorjahre bei der getrennten Veranlagung aufzuteilen? Die Aufteilung erfolgte im Rahmen der Zugehörigkeit zur Kirche. Ist es möglich die Aufteilung der Kirchensteuer im Verhältnis mit der tatsächlichen Zahlung der Kirchensteuer vorzunehmen. (Die Ehefrau zahlt auf Grund geringer Einkünfte nur insgesamt nur wenig Kirchensteuer) Freundliche Grüße
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