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Umsatzsteuer,Ort der Leistungserbringung,Rechnungsausstellung

Der deutsche Unternehmer A erhält Werbeprospekte vom niederländischen Unternehmer N, die er dann durch ein von ihm beauftragtes deutsches Unternehmen C im deutschen Grenzgebiet verteilen lässt. Die Rechnungen von C an A erfolgen steuerbar und steuerpflichtig mit 19 % USt. Frage: 1. Ist es zutreffend, wenn A an N unter Angabe der niederländischen ID-Nr. diese sonstige Leistung umsatzsteuerfrei weiter berechnet? 2. Wie muss der korrekte Hinweis auf der Rechnung wegen der Steuerfreiheit lauten? 3. Sind die verschärften Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen wegen der ID-Nr. ab 1.1.2020 auch auf sonstige Leistungen innerhalb der EU anzuwenden?
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