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elektronische,Dienstleistung

Ein als umsatzsteuerlicher Unternehmer registrierter Verein (mit deutscher Umsatzsteuer-IDNr.) ist im Besitz einer speziellen Software. Diese gibt er gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr an Kunden frei. Dabei erhält der Kunde einen Freischaltcode, mit dem er die Lizenz downloaden bzw. gegen Bezahlung einer neuen Gebühr jedes Jahr verlängern kann. Ein Teil der Kunden hat seinen Sitz im EU-Ausland. Wie muss der Verein die Gebühr an die Kunden im EU-Ausland umsatzsteuerlich abrechnen, wenn ein Teil der Kunden umsatzsteuerlich Unternehmer ist und ein Teil der Kunden Privatpersonen sind?
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