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§ 3a UStG,sonstige Leistung Drittland,Berichtigung,§ 14c UStG

Steuerberater S hat einen Mandanten mit Sitz in der Schweiz (Privatperson). Die Leistungen des S werden in D erbracht. Im Jahr 2017 wurden von S zwei Rechnungen über seine Leistungen mit deutscher USt geschrieben. Dies ist m.E. falsch, Ort der Leistung sollte hier CH sein. Können die Rechnungen jetzt in 2020 korrigiert werden? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
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