Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Bruchteilsgemeinschaft

Die Ehegatten A (Ehemann) und B (Ehefrau) haben ein Grundstück nebst sanierungsbedürftigem Gebäude als Bruchteilsgemeinschaft (50 %, 50 %) erworben. Das Gebäude wurde saniert und wird nach der Sanierung zu 100 % von dem Gewerbebetrieb des Ehemanns A (Einzelunternehmen, vorsteuerabzugsberechtigt) genutzt. Die Ehefrau B vermietet ihren Grundstücksanteil umsatzsteuerpflichtig an den Gewerbebetrieb des Ehemanns A. 1. Wie muss die Rechnungsausstellung zum Vorsteuerabzug aussehen für Leistungen (Rechnungen für die Sanierung des Gebäudes) an die Grundstücksgemeinschaft? 2. Ist es für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn nur ein Ehegatte als Leistungsempfänger in der Rechnung benannt ist? 3. Was gilt hier für Kleinbetragsrechnungen (< 250 €)? Das Finanzamt will den Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen in Höhe eines 50%igen Anteils streichen, weil als Rechnungsempfänger nur ein Ehegatte genannt ist. Ist das zulässig vor dem Hintergrund, dass bei Kleinbetragsrechnung die Nennung des Rechnungsempfängers nicht erforderlich ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen