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Finanzholding,Führungsholding,Unternehmereigenschaft

Sachverhalt: Die M-GmbH ist eine Holding-Gesellschaft und erwirbt Anteile an einer Tochter-GmbH (T-GmbH). Für den Erwerb der T-GmbH sind Aufwendungen angefallen, welche Vorsteuerbehaftet sind. Beispielsweise Kosten für den Notar, die grundsätzliche M&A-Beratung sowie die Due Diligence. Die M-GmbH agiert als Finanzholding (also nicht als Führungsholding) Frage 1) Ist es möglich, die Vorsteuer geltend zu machen? mE nein, da die M-GmbH kein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist. Frage 2) Wäre ein Vorsteuerabzug möglich, wenn es sich um eine Führungsholding handeln würde? Oder wäre dieser zu verneinen, da die Kosten als Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung stehen? Es wäre super, wenn Sie Ihre Ansicht mit entsprechenden Quellen hinterlegen könnten.
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