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Annex,Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

1. Ausgangssituation Der Mandant ist in Italien geboren, italienischer Staatsangehöriger und katholisch. Der Mandant lebte viele Jahre in Großbritannien und arbeitete dort als Angestellter. Seine Ehefrau und das gemeinsame Kind bezogen im Jahr 2020 in Bayern zusätzlich eine Wohnung. Der Mandant wohnte weiterhin in Großbritannien. Er war regelmäßig zu Besuch in Bayern und arbeitete während Corona dort im Homeoffice. Der Mandant war weiterhin in Großbritannien bis Ende November 2021 tätig und behielt seinen Wohnsitz in Großbritannien. Im Oktober 2021 zog der Mandant nach Bayern zu seiner Frau und seinem Kind. Bei der Meldung im Einwohnermeldeamt wurde fälschlich angegeben, dass er bereits seit 2020 in Bayern wohnen würde. Im Jahr 2020 wurde zulasten des Mandanten Kirchensteuer erhoben. Bemessungsgrundlage sind die laut DBA GB anteiligen Einkünfte in Deutschland. 2. Frage Ist der Mandant im Jahr 2020 in Deutschland steuerpflichtig? Ist die Festsetzung der Kirchensteuer 2020 rechtmäßig? (Bitte §§ und Fundstellen angeben.)
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