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Gemeinnützigkeit,§ 52 AO

Ein gemeinnütziger Förderverein, dessen Zweck die Förderung der Erziehung, Bildung und Kunst durch die ideelle und finanzielle Förderung einer Musikschule (Eigenbetrieb einer Stadt) ist, hat nun eine Anfrage einer einzelnen Musikschülerin auf Finanzierung von Klavierstunden zur Vorbereitung eines Musikwettbewerbs im Rahmen einer Veranstaltung der Musikschule. Unter welchen Voraussetzungen sind solche Einzelförderungen möglich? Muss wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit vorliegen und nachgewiesen werden?
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