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glaubensverschiedene Ehe,Berechnung

Wir haben für ein Ehepaar die Steuererklärung 2020 erstellt. Der Ehemann ist katholisch. Die Ehefrau war nie Kirchenmitglied. Die Zusammenveranlagung war insgesamt vorteilhafter. Die Ehegatten haben Gütertrennung vereinbart. Nach unserer Steuerberechnung und auch nach dem nun vorliegenden Kirchensteuerbescheid ergab sich eine Kirchensteuer-Nachzahlung für den katholischen Ehemann. Seine Frau verdient circa dreimal so viel wie er. Das Familieneinkommen wurde dann der Kirchensteuer-Berechnung zu Grunde gelegt. Der Anteil des Ehemannes wurde berücksichtigt. Es ergab sich dann eine Kirchensteuer-Nachzahlung. Die Ehegatten, vor allem die Ehefrau, möchte/n auf keinen Fall Kirchensteuer nachbezahlen. Sie meint, dass die zusätzliche Kirchensteuer nur auf ihrem Einkommen beruht. Sie sei aber schließlich nicht Mitglied einer Kirche. Nach unserer Auffassung bleibt als Ausweg nur die getrennte Veranlagung. Gibt es hier einen anderen Weg, um die Kirchensteuerzahlung der Ehefrau zu vermeiden?
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