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§ 15a UStG,Vorsteuer,Korrektur

Mandant fällt ab 2020 unter die Kleinunterregelung. Das heißt, er führt keine Umsatzsteuer mehr ab. Es ist ein Textilgeschäft, der Warenbestand beläuft sich auf 4.000 Euro. Wann muss die bisher geltend gemachte Vorsteuer, die jetzt zu nicht steuerbaren Umsätzen führt, korrigiert werden?
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