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Überschreiten,Anwendung

Beginn Gewerbebetrieb (UG) am 15.03.2019. Es wurde davon ausgegangen, dass die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nicht überschritten wird. So wurde es im Betriebseröffnungsbogen angegeben. Es wurden auch keine Rechnungen mit Ausweis von USt geschrieben. Nachdem das Jahr 2019 komplett gebucht wurde, steht fest, dass im Jahr 2019 insgesamt Erlöse mit 33 TEUR angefallen sind. Hat dies Auswirkungen auf die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2019?
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