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Teilbereich,Verkauf

Mein Mandant betreibt einen kleinen Internethandel (keine Mitarbeiter, geringer Umsatz) mit Verkauf von Angeln und Zubehör. Er wendet die Regelbesteuerung an. Er verkauft einen Teilbereich seines Handel. Für die Kunden- und Lieferantenkontakte und seinen Firmennamen erhält er Euro 10.000,00. Der Erwerber ist eine neu gegründete GbR (an der er einen Anteil von 10 % hält). Sein Gesellschaftsanteil von Euro 1.000,00 (für seinen 10-%- Anteil) wird separat bezahlt. Seinen eigenen Internethandel möchte mein Mandant mit einem anderen Namen und in einem anderen Teilbereich fortführen. Ist der Verkauf (vorrangig) des Firmennamens mit oder ohne USt vorzunehmen? Da der Einzelbetrieb meines Mandanten nicht vollständig eingestellt wird, gehe ich davon aus, dass der Verkaufserlös als laufende Einnahme im Einzelunternehmen erfasst wird.
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