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Teilbetrieb,Grund und Boden,Rückbehalt

Wir bitten um Begutachtung des folgenden Sachverhalts aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht: Ein Steuerpflichtiger betreibt in der Form eines Einzelunternehmens einen Tierfriedhof, verpachtet Grund und Boden an einen Photovoltaikpark und betreibt einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb. In dem Betriebsvermögen befinden sich Grund und Boden sowie Gebäude, welche für die obigen Tätigkeiten notwendig sind. Tierfriedhof: Auf einem Teil des Grund und Bodens befindet sich ein Tierfriedhof. Kunden können dort ihre Tiere von unserem Mandanten beerdigen lassen und haben zu den Öffnungszeiten Zutritt zu diesem Gelände. Um die Gräber auszuheben, werden die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hierzu verwendet. Photovoltaikpark: Auf einem weiteren Teil des Grund und Bodens wird ein Photovoltaikpark betrieben. Dieser wurde von einem Investor errichtet. Unser Mandant verpachtet diese Fläche an den Investor und erhält hieraus eine Miete. Garten- und Landschaftsbaubetrieb: Auf einem weiteren Teil des Grund und Bodens nebst Gebäuden wird dieser Unternehmensteil von unserem Mandanten betrieben. Dieser Unternehmensteil soll veräußert werden. Verkauft werden das bewegliche Anlagevermögen (Maschinenbestand), die jährlichen festen Pflegeverträge und die erteilten Aufträge des Jahres 2020. Es soll somit der gesamte Betrieb mit allen Rechten und Pflichten veräußert werden. Jedoch werden der Grund und Boden nebst Gebäuden nicht übertragen und verbleiben im Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer wird beim Käufer angestellt und führt das verkaufte Unternehmen als Betriebsleiter fort. Die Mitarbeiter des Verkäufers werden bei dem Käufer ebenfalls angestellt werden. Nach Aussagen unseres Mandanten werden der Grund und Boden sowie die Gebäude weiterhin für den Betriebsteil „Tierfriedhof“ verwendet werden. Wir fragen an, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gegeben ist.
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