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Reiseleistung,Ort der sonstigen Leistung,Reiseveranstalter

Sachverhalt: Die A-GmbH mit Sitz in Deutschland ist Reiseveranstalter von Flügen, die – Szenario 1: in Deutschland beginnen und im Drittland enden, – Szenario 2: in Deutschland beginnen und im anderen EU-Mitgliedstaat enden, – Szenario 3: im Drittland beginnen und in Deutschland enden, – Szenario 4: im anderen EU-Mitgliedstaat beginnen und in Deutschland enden, – Szenario 5: im Ausland beginnen und im Ausland enden. Fragen: – Wie sind die Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen? – Wie sind sie der Umsatzsteuer zu unterwerfen? – Ist die Leistung auf die geflogenen Kilometer aufzuteilen (nach Land) und umsatzsteuerlich unterschiedlich zu beurteilen? – Wie sind Anzahlungen auf diese Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen?
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