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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Nachweis Unternehmereigenschaft

Ein Unternehmer führt Beratungsleistungen (Standardleistung) an einen Unternehmer im Drittland aus. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung hat der Prüfer durch eine verwaltungsinterne Datenbank die Information erhalten, der Leistungsempfänger im Drittland habe keinen aktiven Geschäftsbetrieb („Scheinfirma“). Er möchte daher die Leistungen an diese Firma der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterwerfen. Die Firma ist jedoch aktiv tätig, unterhält ein Büro im Drittland und beschäftigt dort Mitarbeiter. Fragen: 1. Darf der Prüfer die Leistungen ohne weiteren Nachweis der deutschen Umsatzsteuer unterwerfen? 2. Hat der leistende Unternehmer eine Nachweispflicht des Orts des Leistung bzw. eine Mitwirkungspflicht zur Aufklärung über den Ort der Leistung? 3. Welche Unterlagen sind geeignet, um einer Nachweispflicht bzw. Mitwirkungspflicht nachzukommen/die Existenz des Leistungsempfängers zu belegen?
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