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Unternehmer D2 mit Sitz in Hamburg erwirbt bei Unternehmer D1 mit Sitz in Frankfurt/Main Lebensmittel. Da D1 die Lebensmittel nicht vorrätig hat, erwirbt er sie in Italien bei dem Untenehmer I1. D1 verkauft die Lebensmittel an den Unternehmer D2 ab Werk. Daraufhin holt D2 die Ware in Italien bei I1 ab. I1 verwendet gegenüber D1 seine italienische UST-Identifikationsnummer. D1 verwendet gegenüber D2 seine deutsche Identifikationsnummer wie auch D2 seine deutsche USt-Id verwendet. Wie ist der Fall umsatzsteuerlich zu beurteilen? Wie würde sich die Beurteilung verändern, wenn D1 eine italienische USt-ID. gegenüber D2 verwenden würde?
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