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Unternehmer GB in Großbritannien bestellt bei G in Deutschland Gegenstände.G beauftragt C in CR (Tschechische Republik) diese Gegenstände herzustellen.Gegenstände werden zu G in D geliefert durch C. Rechnung von C an G ohne Umsatzsteuer, innergemeinschaftliche Lieferung.G bezahlt C für die Herstellung und Lieferung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.G prüft die Gegenstände und ladet sie um auf seinem Betriebs Gelände.Im Auftrag von GB werden diese Gegenstände an BD in Deutschland durch G ausgeliefert. Rechnung von C an GB ohne Umsatzsteuer, aber ID Nummer von GB nötig. Zahlung im Auftrag von GB durch B (weiterer Beteiligter) mit Sitz in Deutschland.Es ist m.E. so zu behandeln als hätte GB bei G die Gegenstände bestellt und diese werden direkt an den Bestimmungsort in Deutschland geliefert. Dass die Lieferung durch B bezahlt wird im Auftrag von GB ist für die Rechnungstellung und den Ort der Lieferung ohne Bedeutung.Es handelt sich m.E. um kein Reihengeschäft, da das Geschäft zwischen CR und G mit der Lieferung nach Deutschland die Reihe unterbricht. Nach der Lieferung nach Deutschland ist das erste Geschäft abgeschlossen. G führt nach diesem
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