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§ 16 EStG,Veräußerungskosten,Vorsteuerabzug

Mein Mandant Herr Sch hat im Jahr 2017 sein Einzelunternehmen veräußert. Meine Steuerberaterrechnung wird sich bzgl. dieser Betriebsveräußerung auf Euro 1.500,00 netto zzgl. 19 % USt belaufen. Die Rechnung wird im Februar 2019 gestellt und auch im Jahr 2019 erst bezahlt.Sind diese Kosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Jahr 2017 als Veräußerungskosten schon abzugsfähig? Ist die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung 2019 noch beim Finanzamt geltend zu machen?
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