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Zehnjahresfrist,Privates Veräußerungsgeschäft,Spekulationsfrist

Unsere Mandantin hat im Jahr 2018 ein größeres Grundstück gekauft mit einem 3FH darauf. Circa die Hälfte des Grundstückes soll nun mit vier EFHs bebaut und im Anschluss verkauft werden, um den Kauf aus dem Jahr 2018 zu refinanzieren. Unsere Fragen dazu: Wenn z.B. im Jahr 2020 zwei Objekte und nach sechs Jahren ein Objekt und nach 10,5 Jahren das letzte Objekt verkauft werden, ist1. in den ersten drei Fällen ein privates V-Geschäft nach § 23 EStG zu versteuern!?2. das letzte Objekt wegen Ablauf der Zehnjahresfrist steuerfrei (Ausnahme: es läge von vorneherein sog. gewerbl. Grundstückshandel vor)!?
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