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Freigetränke,Betriebsausgaben

Sachverhalt: Unser Mandant betreibt eine Gastronomie und gibt regelmäßig Freigetränke an die Gäste aus. In der Regel handelt es sich um Getränke mit einem theoretischen Verkaufswert von 3–4 €, der Wareneinsatz liegt dementsprechend niedrig. Es kann aber auch vorkommen, dass im Rahmen einer Feierlichkeit von ihm eine Flasche Prosecco ausgegeben wird, deren Verkaufspreis dann eher bei 20 € liegt. Empfänger wäre dann der Rechnungsempfänger und nicht die einzelnen Gäste der Geburtstagsgesellschaft.Frage: Wie sind diese Freigetränke steuerlich zu erfassen?Handelt es sich um Geschenke oder Bewirtungskosten, die anteilig zu kürzen wären? Sind besondere Aufzeichnungspflichten zu beachten?
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