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Rückstellung,Bewertung,Bilanzberichtigung

Im Rahmen einer Außenprüfung beabsichtigt der Prüfer, Aufwendungen, die bisher als Betriebsausgaben abgezogen wurden, zum 31.12.2017 zu aktivieren. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen eines Gewährleistungsprozesses Rückstellungen gebildet. Im Jahr 2019 zeigt sich, dass die gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen, weil der Aufwand für die Behebung der Mängel deutlich höher sein wird als ursprünglich geplant. Kann im Rahmen der Außenprüfung die Rückstellung erhöht werden? Muss für die Rückstellungsanpassung die Handelsbilanz geändert werden?
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