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Liebhaberei,Gewerbebetrieb

Unser Mandant erzielt seit vielen Jahren Verluste aus dem Gewerbebetrieb. Trotzdem möchte er seinen Betrieb nicht aufgeben, da er u.a. drei Mitarbeiter beschäftigt, die für ihn tätig sind. Der Verlust entspricht in etwa dem Gehalt, das die Ehefrau im genannten Betrieb (dritte Mitarbeiterin) erzielt. Das Finanzamt zweifelt nun eine Gewinnerzielungsabsicht an. Durch eine Betriebsaufgabe kann evtl. durch die Entnahmegewinne aus Grundstücken und Gebäuden der Gesamtverlust deutlich gemindert werden. Allerdings kann kein Gewinn erzielt werden.Kann der Übergang zur Liebherei evtl. umgangen werden?
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