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Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,Absettzung für ausßergewöhliche technische Absetzung

Der Mandant hat am 30.01.2018 einen gebrauchten Pkw, Erstzulassung 30.12.2008, für 13.865,55 € + 19 % USt angeschafft.Neupreis bei Erstzulassung geschätzt 24.000 € + 19 % USt.Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für ein Neufahrzeug beträgt sechs Jahre.Ist es möglich, dass der gebrauchte Pkw nun auf ein Jahr abgeschrieben wird?Der Pkw ist Betriebsvermögen.Hintergrund:Der Steuerpflichtige ermittelt den Gewinn nach § 4 III EStG.Eine Teilwertabschreibung ist daher nicht möglich.Der Pkw verunfallte im Dez. 2018.Eine Entschädigung von dritter Seite erfolgte nicht.Der geschätzte Restwert beträgt ca. 1.000 €.Der verunfallte Pkw wurde bisher noch nicht verkauft, daher ist der wirtschaftliche Verlust noch nicht realisiert.
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