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Ruhender Gewerbebetrieb,Betriebsunterbrechung

Mein Mandant betreibt im Inland eine Schreinerei als Einzelunternehmen. Er erzielt damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Im Einzelunternehmen sind die Betriebsgrundstücke sowie die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bilanziert. Sein Kapitalkonto im Einzelunternehmen ist negativ.Mein Mandant plant nun, mit zwei Angestellten eine neue GmbH zu gründen, wobei jeder Gesellschafter mit jeweils einem Drittel beteiligt ist. Die GmbH führt künftig die Geschäfte des Einzelunternehmens fort.Jedoch will mein Mandant die Betriebsgrundstücke sowie das bewegliche Anlagevermögen an die neue GmbH verpachten. Durch die Minderheitsbeteiligung meines Mandanten bei der GmbH liegen m.E. nicht Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung vor.Um die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden, stellt sich nun hier die Frage, ob bei dieser Konstellation mein Mandant einen ruhenden Gewerbebetrieb führen kann, aus dem künftig lediglich Pachteinnahmen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb vorliegen? Oder muss bei dieser Konstellation auf jeden Fall eine Betriebsaufgabe erklärt werden?Wenn dies der Fall wäre, bliebe m.E. noch die Möglichkeit, vor Gründung der GmbH aus dem Einzelunternehmen durch Beitritt einer noch zu gründenden Komplementär-GmbH eine GmbH & Co. KG zu installieren.Ist es aus steuerlicher Sicht möglich bzw. schädlich, dass das Einzelunternehmen ein negatives Eigenkapital besitzt?
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