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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 21 Abs. 3 EStG,§ 15 Abs. 2 EStG,§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,§ 6 Abs. 5 EStG,§ 6 Abs. 3 EStG,GbR als Besitzunternehmen nach Einbringung eines Grundstücks

Folgender Sachverhalt liegt der Anfrage zugrunde:Aktuell gibt es eine GmbH mit folgenden Beteiligungsverhältnissen:A 70 %B 20 %C 10 %Darüber hinaus gibt es eine Grundstücksgesellschaft (Eheleute A+D) als Bruchteilsgemeinschaft:A 51 %D 49 %Es besteht eine Betriebsaufspaltung (BASP) aufgrund der Verpachtung von 80 % des Grundstücks inkl. Aufbauten an die GmbH. Die restlichen 20 % werden zu Wohnzwecken vermietet. Bisher wird für die Grundstückgemeinschaft eine Bilanz (in Bezug auf die BASP) erstellt und eine Anlage V in Bezug auf die Vermietungseinkünfte. Darüber hinaus wird die Umsatzsteuer im Rahmen einer Organschaft zwischen GmbH und Grundstücksgemeinschaft erklärt. Die geänderte Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei einer Bruchteilsgemeinschaft (keine Vermietung einer GbR, sondern eine eines jeden Beteiligten) ist noch nicht umgesetzt worden. In der Bilanz der Gemeinschaft sind 80 % des Grundstücks bilanziert, im SBV des Gesellschafters A die GmbH-Anteile.Nun soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Grundstücksanteil von D auf den gemeinsamen Sohn E der Eheleute A+D unentgeltlich übertragen werden. Zu diesem Zweck ist geplant, eine GbR zwischen A+D zu gründen. Diese soll als Zweck die Verwaltung von Grundstücken erhalten und zum Gründungszeitpunkt keine Grundstücke besitzen. Verhältnis der GbR soll A 51 % und D 49 % sein. Anschließend soll das bestehende Grundstück der Grundstücksgemeinschaft A+D in die GbR A+D eingelegt werden und die GbR soll als Grundstückseigentümer eingetragen werden. Die GmbH-Anteile sollen in der gleichen juristischen Sekunde vom A-SBV der Grundstücksgemeinschaft in des A-SBV der GbR gehen. Darauf folgend soll der GbR Anteil von D auf den Sohn unentgeltlich übertragen werden. Ziel soll es sein, dass die GbR Eigentümer des Grundstücks ist, die Eigentümer A zu 51 % und E zu 49 % sind und die GmbH-Anteile des A im A-SBV der GbR liegen. Darüber hinaus sollen in der GbR 80 % gewerbliche Einkünfte bestehen (BASP mit der GMBH) und 20 % V+V Einkünfte (Privatvermögen).Fragen:1. Löst die Übertragung des Grundstücks von der Grundstückgemeinschaft in die GbR am Einlagetag Ertragsteuern aus? 2. Die Grunderwerbsteuer für die erste Übertragung dürfte nicht besteuert werden, da die Anteile der Gesellschafter an der bisherigen und neuen Gesellschaft identisch sind. Ist das so?3. Löst die Übertragung des Grundstücks von der Grundstücksgemeinschaft in die GbR eine Auflösung der stillen Reserven in der GmbH aus? Entnahme und anschließende Einlagen?4. Löst die Übertragung der GbR-Anteile an den Sohn Ertragsteuern oder Grunderwerbsteuern aus?5. Infiziert die BASP (80 % des Grundstücks) die Vermietung des restlichen Grundstücks (20 %) und wird damit eine Zuordnung zum BV der GbR provoziert, was wiederum eine spätere steuerfreie Veräußerung verhindert?
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