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Betriebsveräußerung,Kundenkreis

Mein Mandant ist 67 und hat seine zahnärztliche Einzelpraxis zum 01.03.2017 verkauft und die Tarifbegünstigung für den Veräußerungsgewinn in Anspruch genommen.Nach Verkauf hat er zunächst bis Ende 2018 nicht mehr gearbeitet. Seit Anfang 2019 übernimmt er Urlaubsvertretungen in verschiedenen zahnärztlichen Praxen. Bisher hat er in drei verschiedenen Praxen wochenweise gearbeitet. Alle drei Praxen liegen mindestens 70 km von der veräußerten Praxis entfernt. „Alte“ Patienten wurden nicht behandelt. Riskiert er durch diese Praxisvertretungen seine Tarifbegünstigung, weil er seine freiberufliche Tätigkeit im örtlichen Wirkungskreis nicht wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt hat? Gibt es eine km- bzw. Zeitgrenze? Ist auch die Höhe der Einnahmen entscheidend?
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