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Photovoltaikanlage,Betriebsvermögen

Meine Mandanten sind Ende letzten Jahres in ein Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage gezogen. Der erzeugte Strom wird zu ca. 90–95 % selbst genutzt und der Rest eingespeist. Muss die Anlage trotzdem zu 100 % als Betriebsvermögen aktiviert werden, oder können nur die jährlichen Einnahmen aus der Einspeisevergütung angesetzt werden (ca. 200,00 €)?
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