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§ 6 III EStG,Gesamtplan

V betreibt als Einzelunternehmer einen Hotel- und Gaststättenbetrieb. Die Hotelzimmer befinden sich (anders als die Gaststätte) in einem (gemischt genutzten) Nebengebäude, dessen Grundstück V und seiner Frau F je zur Hälfte gehört und auf dem sie ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude errichtet haben. Der von V betrieblich genutzte Teil des Gebäudes ist (wie das Grundstück) in Höhe seines Miteigentumsanteils (50 %) Betriebsvermögen. V möchte den Hotel- und Gaststättenbetrieb unentgeltlich zu Buchwerten auf seinen Sohn S übertragen, das Nebengebäude, in dem sich die Hotelzimmer befinden, aber zurückbehalten. Die Hoteletagen sollen sodann vom S von V und F gemietet werden.Problematik: Die Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlichen Betriebsgrundlagen voraus.Frage: Ist eine unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG möglich? Falls nein, könnte vor der Übertragung von V auf S zunächst steuerneutral• Alt. 1: der 50-%-Anteil am Nebengebäude des V auf F oder • Alt. 2: das Nebengebäude von V und F auf eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (V und F GmbH & Co. KG)übertragen werden und im Anschluss die unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG von V auf S vollzogen werden oder kollidiert die Vorgehensweise mit der Auffassung der Finanzverwaltung zur Gesamtplanrechtsprechung?
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