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Betriebsaufspaltung,§ 6 Abs. 3 EStG,Rechtsnachfolge

Eine Grundstücks-GbR hat Grund und Boden an ihre GmbH im Wege der Erbpacht verpachtet. Die GmbH, deren Geschäftszweck ausschließlich die Vermietung und Verwaltung von Immobilien ist, hat auf diesem Grundstück ein Gebäude errichtet. Die darin befindlichen Einheiten werden vermietet. Inhaber der Grundbesitz-GbR waren Mutter und Tochter mit je 50 %. Ebenso besaßen beide die GmbH zu je 50 %.Die Mutter ist 2018 verstorben. Die alleinige Erbin ist die Tochter. Das Finanzamt fragt jetzt nach der Auflösung der GbR.In diesem Zusammenhang taucht jetzt die Frage nach einer Betriebsaufspaltung auf. Wenn der geschilderte Sachverhalt zu einer BA führen würde, müssten die Anteile m. E. zum Zeitpunkt der erstmaligen Verpachtung erfolgen.Durch den Tod der Mutter sind die Besitzverhältnisse nicht in der Weise verändert worden, als dass das Bestimmungsrecht sich geändert hätte.Ich sehe in der BA nur einen Nachteil, wenn diese durch Hinzunahme eines gleichberechtigen Partners im Grundbesitz oder der GmbH die Mehrheitsrechte verändern würde.In der Besteuerung der Gewinnausschüttungen bzw. bei Verkauf der Anteile ist das Halbeinkünfteverfahren in etwa mit dem Einbehalt von 25 % Kapitalertragsteuer identisch. Oder sehen Sie andere Nachteile?
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