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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung,sachliche Verflechtung

Mein Mandant hat einen landwirtschaftlichen Betrieb, in dem er Getreide anbaut und andere landwirtschaftlichen Tätigkeiten durchführt,aber in erster Linie mehrere landwirtschaftliche Hallen an eine GmbH vermietet, an der er und seine Eltern zu je 1/3 beteiligt sind.Frage: Mein Mandant möchte die Anteile der GmbH in Kürze zu 100 % übernehmen, sodass dann eine umsatzsteuerliche Organschaft sowie eine Betriebsabspaltung entstehen würde.Um dies zu vermeiden, will er mit seiner Ehefrau eine landwirtschaftliche GdbR gründen, in der er mit 90 % und seine Ehefrau mit 10 % beteiligt ist. Die Wirtschaftsgebäude sollen bei ihm verbleiben, die restlichen Wirtschaftsgüter der Einzelfirma werden in die GdbR eingebracht.Weiterhin würden dann diese Wirtschaftsgebäude zum Sonderbetriebsvermögen der GdbR gehören und an die GdbR vermietet und von der GdbR weiter vermietet werden an die GmbH.Da sich die Anteile nicht in der GdbR, sondern in seinem Privatbesitz befinden, stellt sich nun die Frage, ob die Betriebsabspaltung letztendlich dadurch vermieden wird, obwohl die Wirtschaftsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen in seinem alleinigen Eigentum verbleiben.
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