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Tonnagebesteuerung,Gewerbesteuerermäßigung,Messbetrag

Anrechnung der Gewerbesteuer gem. § 35 EStGSachverhalt:Herr N ist an einer Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt. Von der Gesellschaft hat er eine Mitteilung über die Einkünfte aus Tonnagegewinn 2015 gem. § 5a EStG über EURO 107,00 erhalten. In der Mitteilung wird weiterhin der anteilige Gewerbesteuermessbetrag gem. § 35 EStG (EURO 4.495,94) und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuermessbetrag entfällt (EURO 21.130,92), mitgeteilt. Das Finanzamt von Herrn N hat nur den Tonnagegewinn versteuert. Die Anrechnung der Gewerbesteuer gem. § 35 EStG wurde vom Finanzamt mit der Begründung, dass bei Tonnagegewinn keine Anrechnung der Gewerbesteuer möglich ist, abgelehnt. Frage:Ist die Ablehnung des Finanzamts rechtens?
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