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Betriebsaufspaltung,kapitalistische

Der Mandant ist zu 100 % an einer GmbH beteiligt (= Holding), diese GmbH hält eine 100-%-Beteiligung an einer operativen GmbH. Der Mandant ist bei der Holding GF und bei der operativen ebenfalls GF, allerdings noch zusätzlich mit Anstellungsvertrag. Der Mandant mietet eine Wohnung. Nun möchte er einen Teil der gemieteten Wohnung an die operative GmbH untervermieten. Besteht hier ein Problem mit einer Betriebsaufspaltung? Da er an der operativen GmbH nicht unmittelbar beteiligt ist, ist es m.E. keine unechte Betriebsaufspaltung. Besteht aber auf der anderen Seite evtl. noch das Problem, dass der Mandant bei der operativen GmbH angestellt ist und an seinen Arbeitgeber ein Zimmer vermietet? Wäre das Problem behoben, wenn als Vermieter der Mandant mit seiner Lebensgefährtin zu 50 % den Untermietvertrag unterzeichnen?
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