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Übertragung einzelnes Wirtschaftsgut,Vorbehaltsnießbrauch,Entnahme

Sachverhalt: A (60 Jahre alt) betreibt im Keller seines Hauses ein kleines Gewerbe. Zum Betriebsvermögen gehören anteilig Gebäude sowie Grund und Boden. Im Betriebsvermögen sind stille Reserven in Höhe von 50.000 € vorhanden. A überträgt das Grundstück unentgeltlich an seinen Sohn S, behält sich jedoch einen Nießbrauch an den betrieblich genutzten Räumen vor. Frage: Sind durch die Übergabe an den Sohn trotz Nießbrauchs GuB- und Gebäude-Anteil aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen und die stillen Reserven zu versteuern?
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