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Zuschuss,Darlehen

Unsere Mandantin betreibt eine Zahnarztpraxis (EÜR) in neu angemieteten Räumen. Der Vermieter gewährt unserer Mandantin einen nachträglichen Ausbaukostenzuschuss i. H. v. 160.000 €. Dafür leistet unsere Mandantin für die nächsten neun Jahre und drei Monate eine monatliche zusätzliche gleichbleibende Mietzahlung i. H. v. 1.962,67 €. Es sind Ausbaukosten unserer Mandantin i. H. v. ca. 650.000 € (als Mietereinbauten aktiviert) entstanden. Besteht für unsere Mandantin ein Wahlrecht, den Zuschuss entweder als sofort steuerpflichtige Einnahme oder als Minderung der Mietereinbauten zu verbuchen?
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