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Zinssatz,§ 238 Abs. 1a AO,Verzinsungszeitraum 2020 bis 2023

Für unseren ESt-Mandanten M müssen wir für das Jahr 2018 nachträglich ein rückwirkendes Ereignis deklarieren, d.h., es wird in nächster Zeit einen geänderten ESt-Bescheid für 2018 geben mit einen Verzinsungszeitraum von voraussichtlich 1.4.2020 bis aktuell 2023. Ist es richtig, dass dies dann mit 1,8 % p.a. berechnet wird?
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