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Bekanntgabe,Steuerbescheid,Zugang

Meine Mandanten haben eine gemeinsame Meldeadresse in der Erklärung, diese habe ich angegeben für die Zustellung des Bescheids, daneben besteht eine Empfangsvollmacht. Der Bescheid wurde am 20. Dezember 2022 an die Meldeanschrift versendet, ist dort nicht angekommen. Bei der Anforderung der Zweitschrift hat nun das Finanzamt geschrieben, man ginge davon aus, dass die Post angekommen sei, weil sie nicht zurückkam. Tatsächlich kam der Bescheid aber nicht an, was durch die Poststreiks und mehrere Postboten, die im norddeutschen Raum Post in Papiercontainern laut Berichten in der örtlichen Zeitung entsorgt haben, auch nicht unwahrscheinlich ist und der Lebenswirklichkeit auch nicht entgegensteht. Nun sollen die Mandanten 12 € zuzüglich 0,30 € pro Seite des Bescheids zahlen, bevor dieser erneut zugestellt wird, obwohl kein Zugang erfolgte. Wie sehen Sie diese Aufforderung?
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