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Verfahrensrecht,Verspätungszuschlag,Erlassantrag

Unser Mandant hat aufgrund von Unwissenheit die Umsatzsteuererklärung für seine PV-Anlage für die Jahre 2018, 2019 und 2020 erst im Februar 2023 eingereicht. Die Zahllast aus diesen Erklärungen beträgt in Summe rund 160 €. Das Finanzamt hat für die verspätete Einreichung 1.425 € Verspätungszuschlag festgesetzt. Dagegen haben wir Einspruch eingelegt, damit die unverhältnismäßigen Verspätungszuschläge erlassen werden, doch dieser wurde nun abgelehnt. Unser Mandant ist sonst sehr genau mit seinen Steuererklärungen und hat vorher noch nie etwas zu spät abgegeben oder bezahlt. Nun überlegen wir, einen Erlass der Verspätungszuschläge aus Billigkeitsgründen zu beantragen. Welchen Wortlaut bzw. welche Gesetzestexte können wir dafür in Anspruch nehmen?
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