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Verfahrensrecht,Feststellungsfrist,Vorbehalt der Nachprüfung

Wir haben eine ges. Fest-Erklärung 2020 mit EÜR unseres Mandanten abgegeben, worin ein Verlust aus selbständiger Tätigkeit erklärt wurde. Das Finanzamt hatte Rückfragen zu den Verlusten, die durch einen - inzwischen nicht mehr beschäftigten - Mitarbeiter nicht beantwortet wurden. Nach unbeantworteter Erinnerung hat das Finanzamt einen ges. FestB mit 0 € erlassen ohne Vorbehalt der Nachprüfung, da die Rückfragen nicht beantwortet wurden. Hiergegen hat der Mitarbeiter auch keinen Einspruch eingelegt. Sicher hätte hier von Steuerberaterseite genauer hingeschaut werden müssen, die Frist ist nun aber leider abgelaufen. Für uns stellt sich die Frage, ob wir noch eine Chance auf Änderung des Feststellungsbescheides haben und worauf wir dies stützen könnten. Hat der Sachbearbeiter ermessensfehlerhaft gearbeitet, weil kein VdN auf dem Bescheid enthalten ist? Kann der Bescheid als offenbare Unrichtigkeit geändert werden, weil der Bearbeiterin die Erklärung vorlag und Sie die Verluste nicht berücksichtigt hat? Oder könnte man mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen argumentieren?
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