Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Antrag,Verbindliche Auskunft,2005

Unser Mandant besitzt einige landwirtschaftliche Grundstücke, welche er von seiner Mutter am 31.10.1979 notariell übertragen erhalten hat. Der Mutter wurden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge am 29.3.1960 das landwirtschaftliche Anwesen von deren Vater notariell übertragen. Damals gab es noch einen kleinen Viehbestand. Mit Nachfeststellungsbescheid auf den 1.1.1974 wurde am 11. Nov. 1977 der Einheitswert des Gebäudes auf ein Zweifamilienhaus umbewertet, da das bisher zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörige Wohngebäude ganz oder teilweise Grundvermögen geworden ist. Mit demselben Datum wurde auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als Stückländerei verbescheidet. Am 8. Dezember 2005 habe ich an das Finanzamt geschrieben mit folgendem Text: „Sehr geehrter Herr ..., ich beziehe mich auf unsere Besprechungen und teile Ihnen in oben genannter Angelegenheit mit, daß wir den Standpunkt vertreten, daß die Landwirtschaft aufgegeben ist. Die Ländereien sind sein Längerem verpachtet. Nach dem Konzept des Finanzamtes (Textziffer b des Konzeptes „Zwangsaufgabe bei verpachteten landwirtschaftlichen Betrieben“) ist die Landwirtschaft nicht mehr bestehend. Die entsprechenden Bestätigungen der pachtenden Landwirte habe ich Ihnen als Anlage beigefügt.“ Am 6.7.2006 erhalte ich ein Mail vom zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes mit folgendem Text: „Aufgrund unseres Telefonats vom 6.7.2006 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Land- und Forstwirtschaft wird als aufgegeben angesehen.“ Unser Mandant verkaufte in jüngster Zeit ein Grundstück der ehemaligen Landwirtschaft. Das Finanzamt besteuert diesen Verkauf mit der Begründung, dass kein Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt wurde. Die Form- und Inhaltsvorschriften wären an Bedingungen geknüpft. Das E-Mail sei eine bloße schriftliche Meinungsäußerung ohne Bindungswirkung. Ich schreibe zurück: „Gemäß dem beigefügten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.12.2003 war es am 6.7.2006 möglich, verbindliche Auskünfte in der Form zu behandeln.“ Bitte geben Sie uns Ihre Meinung dazu.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen