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Verfahrensrecht,Selbstanzeige,Steuerhinterziehung

Ein Mandant streitet sich mit seinem Arbeitgeber, bei dem er als Geschäftsführer angestellt ist. Der Mandant hat arbeitsvertraglich ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. Der Arbeitgeber hat über eineinhalb Jahre grundsätzlich einmal wöchentlich eine Familienheimfahrt über 140 km in der Gehaltsabrechnung verrechnet. Der Arbeitgeber wirft dem Mandanten nun vor, dass er grundsätzlich wöchentlich noch jeweils eine zusätzliche Familienheimfahrt getätigt hat, die er dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt habe. Dieser Vorwurf trifft zu. Unser Mandant will nun die Sache nach Anraten seines Rechtsanwalts über eine Selbstanzeige bereinigen, so dass der latente Steuerschadensersatzanspruch seines Arbeitgebers ihm gegenüber ins Leere läuft. Die Steuererklärung für 2021 ist bereits abgegeben, die Erklärung für 2022 ist noch offen. Meine Frage: Ist eine Selbstanzeige des Mandanten für 2021 betreffend die geldwerten Vorteile der bisher nicht in der Lohnabrechnung erfassten Familienheimfahrten hinsichtlich der Entlastung gegenüber seinem Arbeitgeber möglich?
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