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Aufteilung Steuerlast,Vorauszahlungen,Einzelveranlagung

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant befindet sich derzeit in Trennung von seiner Exfrau und es gibt nun Differenzen bezüglich der Einkommensteuererklärung 2022. Laut Steuerberechnung ist die Zusammenveranlagung um 7.246,49 EUR günstiger als die Einzelveranlagung von Ehegatten. Vom Ehemann wird die Aufteilung der Steuerlast nach §§ 37, 268 AO angestrebt. Hier stellt sich nun die Frage, wie die geleisteten Vorauszahlungen verteilt werden. Im Bescheid 2020 (Zusammenveranlagung) wurden die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer 2022 festgesetzt, also für beide Ehegatten gemeinsam. Der Ehemann hat die Vorauszahlungen (ESt = 49.056 EUR + SolZ = 4.739 EUR) allerdings vollständig von seinem alleinigen Konto beglichen. Die Steuerlast ist wie folgt verteilt: Einzelveranlagung Ehemann / Nachzahlung 138.590,83 EUR Ehefrau / Erstattung -9.195,40 EUR Gesamtsteuerlast 129.395,43 EUR Die Nachzahlung bei Zusammenveranlagung würde 122.148,94 EUR betragen und bei Aufteilung der Steuer wie folgt verteilt werden: Ehemann / Nachzahlung 131.709,32 EUR Ehefrau / Erstattung -9.560,38 EUR In der oben aufgeteilten Steuer wurden die geleisteten Vorauszahlungen in voller Höhe beim Ehemann berücksichtigt. Aktuell möchte die Ehefrau trotz steuerlichem Nachteil eine Einzelveranlagung von Ehegatten. Wir bitten um Stellungnahme zu den folgenden Punkten: • Wie werden die geleisteten Vorauszahlungen bei einer Aufteilung der Steuerlast verteilt bzw. wem werden sie in welcher Höhe zugerechnet? • Inwieweit besteht für die Ehefrau eine Mitwirkungspflicht zur Zusammenveranlagung? • Sollte aufgrund fehlender Zustimmung der Ehefrau eine Einzelveranlagung erfolgen, hat der Ehemann einen Ausgleichsanspruch seiner Exfrau gegenüber (ggf. durch den entgangenen Steuervorteil der Zusammenveranlagung)? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
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