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Verfahrensrecht,Festsetzungsfrist,Korrekturnorm

Das Finanzamt möchte die Zahlung der Umsatzsteuer für November 20 nicht in der Einnahmen-Überschussrechnung 21 des Folgejahres anerkennen. Der Steuerbescheid für das Vorjahr 20 ist jedoch bereits bestandskräftig. Frage: Gibt es trotz der bestandskräftigen Bescheide noch mögliche Korrekturvorschriften zur Änderung des Bescheides 20?
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