Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 141 AO,§ 148 AO,Antrag

1. Einem Mandanten wurde vonm Finanzamt der Beginn der Buchführungspflicht ab 1.1.2024 mitgeteilt. 2. Der steuerliche Gewinnbeträgt € 59.673,99 3. darin wurden Sonderabschreibungen in Höhe von € 1.161,00 angesetzt 4. diese werden dabei vom Finanzamt wieder hinzugerechnet - somit ergibt sich für die Buchführungspflicht ein Gewinn von über € 60.000 5. die Mitteilung des Finanzamtes enthält keinerlei rechtliche Angabe 6. in diesem Gewinn sind einmalig Überbrückungshilfen in Höhe von rd. € 57.000 enthalten 7. ich interpretiere den Anwendungserlass zur AO zu §141 Abs. 1 Nr. 4 AO dahingehend, dass Sonderabschreibungen nicht korrigiert werden müssen 8. desweiteren ist doch im bevorstehenden Wachstumschancengesetz eine Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 80.000 geplant Frage: Gibt es eine berechtigte Möglichkeit, die Buchführungspflicht ab dem 1.1.2024 abzuwenden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen