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Verfahrensrecht,Amtshaftung,Pfändung

Das Finanzamt hat Forderungen gegen einen Mandanten und pfändet dessen angebliche Forderungen gegenüber der A-Bank, bei der er lt. FA einmal ein Konto hatte, was nicht mehr besteht.Der Mandant widerspricht dieser Pfändung, die im wirtschaftlichen Ergebnis ins Leere geht, weil die Geschäftsbeziehung zu dieser Bank nicht mehr besteht.Das Finanzamt weigert sich, die Kosten für die Inanspruchnahme des Steuerberaters für den Einspruch gegen die Pfändungsmaßnahme zu übernehmen, da dem Steuerpflichtigen durch die Pfändung „ins Blaue“ kein Schaden entstanden sei.Der Mandant will die Steuerberatungskosten ersetzt haben und argumentiert, ihm sei darüber hinaus ein Schaden dadurch entstanden, dass die A-Bank aufgrund der Pfändungsmaßnahme Kenntnis von seinen Steuerschulden bekommen hat, was seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt, wenn er mit dieser Bank wieder eine Geschäftsbeziehung aufnimmt.Außerdem sieht der Mandant in der Pfändungsmaßnahme einen Verstoß gegen das Steuergeheimnis.Steht dem Mandanten ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer/mehrerer Amtspflichtverletzung(en) zu?
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