Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verfahrensrecht,Vorbehalt der Nachprüfung,Ablauf der Festsetzungsfrist

Wir haben eine Frage zum Vorbehalt der Nachprüfung, folgender Sachverhalt:Die Steuererklärung des Jahres 2011 wurde im Jahr 2013 abgegeben, die Bescheide sind am 10.04.2013 ergangen, die Festsetzungsfrist endet somit am 31.12.2017. Alle Bescheide für das Jahr 2011 sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Am 27.06.2018 wurde ein geänderter Bescheid erlassen (Änderung von Beteiligungseinkünften) mit dem Vermerk: Der Bescheid ist nach § 164 Abs. 2 AO geändert, der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt bestehen. Ist dies korrekt und wann endet in diesem Fall der Vorbehalt der Nachprüfung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen