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§ 69 AO,Tilgungsquote

Der Stpfl. A war GF einer GmbH. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 01. August 2018 eröffnet.Die USt-VA Mai 2018 wurde mit zu zahlender USt 15.000 Euro angemeldet.Davon wurden bis zum 01. August 8.000 Euro gezahlt. Die restlichen 7.000 Euro sind offen.Es wurde ein Haftungsbescheid gegen A erlassen.Das Finanzamt setzt eine Tilgungsquote von 40 % fest und nimmt A in Anspruch in Höhe von 40 % von 7.000 Euro, ergibt 2.800 Euro.Frage:Ist folgende Alternativberechnung korrekt?USt insgesamt 15.000, davon 40 % ergibt 6.000 Euro, bereits gezahlt 8.000 Euro.Damit beträgt die Inanspruchnahme des A 0,00 Euro.
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