Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einzelaufzeichnungspflicht,§§ 146,147 AO,Schichtzettel

Unser Mandant führt ein Taxiunternehmen, dass 24 h täglich Einnahmen erzielt. Er führt ein Kassenbuch mit Aufzeichnung des täglichen Kassensbestandes und gleichzeitig ein Zählprotokoll des gezählten Bestandes.Problem ist die Aufzeichung des Kassenbestandes, da die Einnahmen tagesübergreifend erzielt werden.Beispiel: Zeitpunkt des Zählens des Kassenbestandes immer morgens des laufenden Tages Frage 1:Muss der tägliche Kassenbestand mit dem gezählten Bestand laut des Zählprotokolles übereinstimmen?Frage 2:Kann man die Zählung des Kassenbestandes laut des o. g. Beispiels so vornehmen und buchführungstechnisch und periodisch abgrenzen? Oder muss die Zählung des Kassenbestandes vor 24 Uhr vorgenommen werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen